Gültigkeit der BahnCard

Anerkennung der BahnCard bei der DB, in Verbünden, bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen und bei regionalen Verkehrsbetrieben.

oder auch: Was bringt die BahnCard eigentlich wirklich? Wie, wo und warum bekomme ich mit meiner BahnCard immer den günstigsten Fahrschein?

Vorbemerkungen:

Alle Daten basieren auf der alten Bahncard, wie sie mindestens noch bis Herbst 2002 ausgegeben wird.

Die meisten, aber nicht alle Ermäßigungen, die auf BahnCard gewährt werden, gelten für alle BC-Typen und auch für Zivildienstleistende (ZDL). Ausnahmen sind, soweit bekannt, aufgeführt.

Diese Seite lebt von Mitteilungen. Wer Informationen über Ermäßigungen auf BahnCard hat, die hier nicht aufgeführt sind, oder Ergänzungen oder Korrekturen hat: Bitte unbedingt mailen! Bitte nach Möglichkeit auch die Quelle angeben.

Trotz aller Sorgfalt sind Fehler selbstverständlich nicht zu vermeiden. Alle Angaben können daher nur ohne Gewähr sein.


Inhalt


Anerkennung bei den regionalen Verkehrsgesellschaften der DB AG (Bahnbusgesellschaften)

Die BahnCard wird bei allen Bahnbusgesellschaften anerkannt, soweit auf der Strecke der eigene Tarif (Haustarif) des Unternehmens angewandt wird. Innerhalb von Verbünden und auf Gemeinschaftslinien mit anderen Verkehrsunternehmen gilt die BahnCard oft nicht.
Im ein- und ausbrechenden Verkehr der Verbünde auf Linien, die den jeweiligen Verbund verlassen, also auf Relationen, deren einer Endpunkt außerhalb des Verbundes liegt, wird grundsätzlich der Haustarif des Unternehmens angewandt, so daß in diesem Fall die BC gilt.

Die Anerkennung umfaßt alle ehemaligen Bahnbusgesellschaften, auch diejenigen, die inzwischen nicht mehr der DB gehören.

Die Regelungen für Stadtverkehre sind uneinheitlich. Viele Stadtverkehre vor allem in kleineren Städten werden von den Bahnbusgesellschaften als eigene Linien zum Haustarif betrieben, dann wird i.A. die BC anerkannt. In vielen Fällen gibt es aber einen speziellen Tarif, oft fahren die Bahnbusgesellschaften auch im Auftrag der Stadt. In diesen Fällen wird die BC i.A. nicht anerkannt.

Zu einigen Buslinien, die parallel zu (ggf. ehemaligen) Bahnstrecken verlaufen, können durchgehende Schienenfahrausweise nach DPT (DB-Schienentarif) gelöst werden, die auch im Bus gelten. Da diese Fahrscheine nach DB-Tarif ausgegeben werden, gilt die BC hier ebenfalls auf der Gesamtstrecke. In den DB-Regionalkursbüchern sind diese Buslinien mit einem Stern gekennzeichnet.
Achtung: Entsprechende Anerkennungsregelungen gibt es auch bei Linien der Deutschen Touring (Europabus). Jedoch werden hier keine Schienenfahrausweise mit BahnCard-Ermäßigung anerkannt! Dies betrifft die Linien 178 (1078), 189 (1061) und 190 (1051).
Innerhalb von Verbünden gilt diese Anerkennungsregelung dann, wenn ein DPT-Fahrschein vorhanden ist. Genaueres zur Gültigkeit von DPT-Fahrscheinen in Verbundgebieten siehe unten.

Auf einer Extraseite ist eine Liste der Bahnbusgesellschaften mit einer Auflistung von bekannten Ausnahmen und Sonderregelungen zu finden.
Genauere Informationen über das Verkehrsgebiet und Auskunftsadressen enthält die Auskunfts- und Fahrplan-FAQ von Jörg Bruchertseifer. Die Bahnbusgesellschaften sind - nach Bundesländern aufgeteilt - jeweils in der Eingangsseite der einzelnen Länder zu finden.
In den östlichen Bundesländern gibt es keine Bahnbusgesellschaften.


Anerkennung in Verkehrsverbünden und Verkehrsgemeinschaften

Es sind nur Verbünde aufgelistet, von denen eine Anerkennungsregelung bekannt ist. Eine Auflistung der Verbünde, die die BC nicht anerkennen, würde diesen Rahmen wohl sprengen.

In Schleswig-Holstein wird die BC auf allen Regionalbussen in fast allen Gebieten anerkannt (Kindertarif?). Ausnahmen sind nur der Hamburger Verkehrsverbund HVV und der Verkehrsverbund Region Kiel (VRK: Kiel, Lkr Plön, Lkr Rendsburg-Eckernförde), außerdem alle Stadtverkehre.

Im ein- und ausbrechenden Verkehr der Verbünde und in einzelnen Sonderfällen gelten DPT-Fahrscheine auch in Verbundgebieten. Genaueres dazu unten.


Die Verbünde in einzelnen sind auf einer Extraseite zusammengefaßt.


Anerkennung bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen

Im Wechselverkehr mit der DB bekommt man, sofern man einen durchgehenden Fahrschein löst, bei den meisten nichtbundeseigenen Eisenbahnen 50% Ermäßigung auf den Wechselverkehrstarif. Dieser ist nicht mit dem Binnentarif identisch, liegt aber meist in ähnlicher Höhe. Die Fahrscheine gelten i.A. auch in den parallellaufenden Buslinien, falls diese von der Eisenbahngesellschaft selber betrieben werden. Einige NE-Bahnen haben im Personenverkehr ohnehin nur noch Busse, oft gibt es aber trotzdem noch einen Wechselverkehrstarif. Falls in diesem die BC nicht anerkannt wird, ist die jeweilige Bahn nicht in dieser Auflistung enthalten. NE-Bahnen mit Schienenpersonenverkehr, die nicht in dieser Auflistung enthalten sind, erkennen die BC überhaupt nicht an.

NE-Bahnen, die auf DB-Strecken fahren und den DB-Tarif anwenden, erkennen die BC an.

Die NE-Bahnen in einzelnen und in alphabetischer Reihenfolge sind auf einer Extraseite zusammengefaßt.


Anerkennung bei sonstigen regionalen Verkehrsbetrieben

Die einzige flächendeckende Anerkennung existiert im Land Schleswig-Holstein. Hier wird die BC auf allen Regionalbussen in fast allen Gebieten anerkannt (Kindertarif?). Ausnahmen: im Hamburger Verkehrsverbund HVV und im Verkehrsverbund Region Kiel (VRK: Kiel, Lkr Plön, Lkr Rendsburg-Eckernförde) sowie alle Stadtverkehre. Weitere Ausnahmen kann es in Einzelfällen geben.

Nur bei wenigen anderen Verkehrsbetrieben in den anderen Bundesländern werden Ermäßigungen auf BahnCard gegeben. Für Buslinien, die von NE-Bahnen betrieben werden, bitte in der NE-Übersicht bei der jeweiligen Eisenbahn nachschauen!

Prinzipiell lohnt es immer, den Busfahrer zu fragen - gelegentlich bekommt man aus Kulanz oder Unwissenheit auch mal eine Ermäßgung mehr als man eigentlich bekommen sollte...

Folgende Anerkennungen sind bekannt:


Ermäßigungen bei der DB und im internationalen Verkehr

Innerdeutscher Verkehr

Grundsätzlich gibt es mit BahnCard bei der DB nur auf gewöhnliche Einzelfahrscheine 50% Ermäßigung. Pauschalangebote sind i.A. nicht ermäßigt. Die BahnCard läßt sich nicht mit anderen Ermäßigungen wie z.B. Mitfahrer-Preis oder Gruppentarife kombinieren. Dazu gibt bzw. gab es jedoch einzelne Ausnahmen: Auf TPBS-Strecken der DB - dies sind die Schmalspurbahnen in den östlichen Bundesländern, soweit sie noch von der DB betrieben werden, sowie die Oberweißbacher Bergbahn - wird die BC für Einzelfahrscheine anerkannt.

Weitere Informationen zum Tarif und zu Sonderangeboten der DB hat Robert Weemeyer zusammengestellt.

Fahrradmitnahme

Die Fahrradmitnahme in Zügen des Fernverkehrs kostet mit BahnCard 9,- DM, ohne BC 12,- DM.
Wenn ausschließlich Züge des Nahverkehrs benutzt werden, kostet die Fahrradmitnahme 6,- DM. Dieser Preis wird nicht ermäßigt.

Internationaler Verkehr

Hier gilt die BahnCard grundsätzlich nur auf dem deutschen Abschnitt, auch dann, wenn der Fahrschein durchgehend gelöst wird. Bei Kauf im Ausland kommt es auf den Verkäufer und das Land an - i.A. bekommt man zumindestens in den direkten Nachbarländern den DB-Anteil ermäßigt. Andernfalls sollte man einen Fahrschein bis zum Grenztarifpunkt lösen und die deutsche Strecke im Zug beim deutschen Zugpersonal nachlösen.

An den Grenzübergängen Lindau, Simbach und Passau gilt bereits ab den genannten Bahnhöfen österreichischer Tarif. An den Grenzübergängen Kufstein, Salzburg und Basel Bad Bf gilt der deutsche Tarif bis zu den genannten Bahnhöfen.

Auf der Strecke Pfronten-Steinach - Garmisch-Partenkirchen gilt sowohl deutscher wie auch österreichischer Tarif. Fahrkarten zum DPT können mit BC ermäßigt werden, müssen aber im Vorverkauf gelöst werden.

Am Grenzübergang Waldshut-Koblenz(CH) wird die BahnCard nach manchen Meldungen auch für den schweizerischen Anteil anerkannt. Andere Meldungen widersprechen dem allerdings.

Auf der Fähre Friedrichshafen-Romanshorn gilt nur das schweizerische Halbtax-Abo.

Im innerschweizerischen Verkehr der DB gilt die BC. Dies betrifft den schweizerischen Teil der Strecke (Singen-) Thayngen - Schaffhausen - Trasadingen (-Waldshut-Basel). Im weiterführenden Verkehr von und nach Deutschland gilt der DPT auf der gesamten DB-Strecke.
Auf dem Abschnitt Schaffhausen - Lottstetten der SBB-Strecke Richtung Zürich (diese Strecke hat 3 Halte in Deutschland) gilt die BC im Verkehr von Deutschland nach Schaffhausen und darüber hinaus im Übergangsverkehr zur DB.

Die BahnCard für Familien (und nur die!) gibt bei durchgehenden Fahrscheinen von und nach Frankreich eine Ermäßigung von 50% und ersetzt hier das frühere Angebot "Rail Europe F". Die Fahrscheine müssen wahrscheinlich in Deutschland gekauft werden und es müssen mindestens ein Elternteil und ein Kind zusammen fahren.
Diese Ermäßigung wird nicht mit Familienpaß gewährt.

Der Familien-Sparpreis Österreich wird entsprechend der innerdeutschen Variante mit BC ermäßigt.

Zusatzkarte RailPlus

Die Zusatzkarte RailPlus wurde zum 28.05.2000 eingeführt. Sie kostet 30,- DM und gibt 25% Ermäßigung auf den ausländischen Anteil internationaler Fahrscheine von Deutschland in bestimmte Länder. Es gibt keine Ermäßigung auf ausländische Binnenrelationen (außer im Vor-/Nachlauf zu Globalpreisen). Die ermäßigten Fahrscheine können in allen beteiligten Ländern außer in Lettland, Litauen und der Ukraine gekauft werden.

Nach dem Prospekt von Mai 2000 gilt die Karte für folgende Länder:

Belgien
Bulgarien
Deutschland
Dänemark
Finnland
Frankreich (nur BC Teen, Junior, Senior, Familie)
Griechenland
Großbritannien
Irland (nur BC Senior)
Italien (seit 10/01 für alle)
Jugoslawien
Kroatien
Lettland
Luxemburg
Niederlande
Norwegen (nur BC Teen, Junior, Senior)
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden (nur BC Teen, Junior, Senior)
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn

Zur RailPlus-Seite der DB


Nutzung des DPT in Verbundgebieten

Ein- und ausbrechender Verkehr, Anschlußfahrscheine

Im ein- und ausbrechenden Verkehr der Verbünde - also dann, wenn nur ein Endpunkt im Verbund liegt oder beide Endpunkte in verschiedenen Verbünden, zwischen denen kein Übergangstarif existiert - wird der gewöhnliche DB-Tarif (DPT) angewandt.

Anschlußfahrscheine werden grundsätzlich nach DPT ausgegeben, auch wenn die Relation des Anschlußfahrscheins innerhalb des Verbundes liegt. Wichtig: Solche Fahrscheine müssen vor Ende der Fahrt gelöst werden. Anspruch auf einen Anschlußfahrschein nach DPT besteht nur, wenn der ursprüngliche Fahrschein ein DPT-Fahrschein für eine Relation über 100 km war.

Fernzüge und andere Züge, in denen der Verbundtarif nicht gilt

Werden innerhalb eines Verbundes Züge benutzt, in denen der Verbundtarif nicht gilt - i.A. sind dies die Züge des Fernverkehrs - so wird auch für verbundinterne Relationen der DPT angewandt. Im Allgemeinen reicht es, für einen beliebig kurzen Abschnitt einen solchen Zug zu benutzen.
Für Züge des DB-Fernverkehrs (v.a. D, IR, IC, EC, ICE) kann in jedem Fall ein DPT-Fahrschein gelöst werden, auch dann, wenn Verbundfahrscheine gelten!

Falls der Zug zuschlagpflichtig ist, wird hierbei auch noch der Zuschlag fällig, und zwar bei Relationen unter 50 km auch in D und IR (entspricht einem Fahrpreis von 6,30 DM einfache Fahrt mit BC). In D und IR beträgt der Zuschlag 3,- DM. Bei kürzeren Relationen kann es also sinnvoll sein, einen Fahrschein für eine längere Relation zu kaufen und damit den Zuschlag zu sparen (nächste Preisstufe ist 51-60 km = 7,70 DM, Tarifstand 2/00).
Ob ein Zuschlag fällig ist, ist im DB-Kursbuch jeweils angegeben, hierbei sollte man aber genau hinschauen: Manche Züge sind nur "im reinen Zwischenortsverkehr des Verbundes zuschlagpflichtig", diese tragen dann unter Umständen keine Zuschlagpunkte.

Innerhalb des RMV werden nach etwas unsicheren Berichten abweichend nur für Fernverkehrsrelationen DPT-Fahrscheine ausgegeben, die dann aber auch in Zügen des Nahverkehrs gültig seien (Stichwort: Fernverkehrs-Ersatzverkehr). Da dies anscheinend nirgends schriftlich festgelegt ist, sollte man sich darauf besser nicht verlassen. Innerhalb des VBB werden BC-ermäßigte Fahrscheine für alle Züge auch für Relationen innerhalb des Verbundes ausgegeben, genaueres siehe oben (Anerkennung in Verbünden).

Fahrscheine zum ersten Bahnhof außerhalb des Verbundes

In einigen Fällen ist es für BC-Inhaber interessant, einen Fahrschein für eine längere Strecke zu lösen, diese dann aber zum DPT und damit mit BC-Ermäßigung. Welches der erste Bahnhof außerhalb des Verbundes ist, läßt sich im Kursbuch der DB nachschauen - im Untertitel jeder Fahrplantabelle sind die auf dieser Strecke gütigen Verbundtarife mit dem dazugehörigen Abschnitt angegeben.

Vorsicht aber mit Übergangstarifen! Zwischen einigen aneinander angrenzenden Verbünden gibt es Übergangstarifregelungen, so daß auch im verbundübergreifenden Verkehr Verbundtarife angewandt werden. Dies betrifft z.B. die Grenzgebiete RMV/NVV, RMV/VRN, VRS/VRR, VRL/VRR.

Zwischen dem VRR und dem VRS, u.U. auch in anderen Übergangsgebieten, ist es möglich, trotz existierendem Übergangstarif auch DPT-Fahrscheine zu verwenden.


Dank

An dieser Dokumentation haben mit Hinweisen mitgewirkt:
Martin Bienwald, Jörg Bruchertseifer, Ronny Hick, Torsten Jerzembeck, Achim Knörchen, Hans-Joachim Meyer, Burkard Schoof
Zur Fahrscheinwesen.de

David Jürgens (djuergens@gmx.de)