Die meisten, aber nicht alle Ermäßigungen, die auf BahnCard gewährt werden, gelten für alle BC-Typen und auch für Zivildienstleistende (ZDL). Ausnahmen sind, soweit bekannt, aufgeführt.
Diese Seite lebt von Mitteilungen. Wer Informationen über Ermäßigungen auf BahnCard hat, die hier nicht aufgeführt sind, oder Ergänzungen oder Korrekturen hat: Bitte unbedingt mailen! Bitte nach Möglichkeit auch die Quelle angeben.
Trotz aller Sorgfalt sind Fehler selbstverständlich nicht zu vermeiden. Alle Angaben können daher nur ohne Gewähr sein.
Die Anerkennung umfaßt alle ehemaligen Bahnbusgesellschaften, auch diejenigen, die inzwischen nicht mehr der DB gehören.
Die Regelungen für Stadtverkehre sind uneinheitlich. Viele Stadtverkehre vor allem in kleineren Städten werden von den Bahnbusgesellschaften als eigene Linien zum Haustarif betrieben, dann wird i.A. die BC anerkannt. In vielen Fällen gibt es aber einen speziellen Tarif, oft fahren die Bahnbusgesellschaften auch im Auftrag der Stadt. In diesen Fällen wird die BC i.A. nicht anerkannt.
Zu einigen Buslinien, die parallel zu (ggf. ehemaligen) Bahnstrecken
verlaufen, können durchgehende Schienenfahrausweise nach DPT
(DB-Schienentarif) gelöst werden, die auch im Bus gelten. Da diese
Fahrscheine nach DB-Tarif ausgegeben werden, gilt die BC hier
ebenfalls auf der Gesamtstrecke. In den DB-Regionalkursbüchern sind
diese Buslinien mit einem Stern gekennzeichnet.
Achtung: Entsprechende Anerkennungsregelungen gibt es auch bei Linien
der Deutschen Touring (Europabus). Jedoch werden hier keine
Schienenfahrausweise mit BahnCard-Ermäßigung anerkannt! Dies betrifft
die Linien 178 (1078), 189 (1061) und 190 (1051).
Innerhalb von Verbünden gilt diese Anerkennungsregelung dann, wenn ein
DPT-Fahrschein vorhanden ist. Genaueres zur Gültigkeit von DPT-Fahrscheinen in
Verbundgebieten siehe unten.
Auf einer Extraseite ist eine Liste der
Bahnbusgesellschaften mit einer Auflistung von bekannten Ausnahmen
und Sonderregelungen zu finden.
Genauere Informationen über das Verkehrsgebiet und Auskunftsadressen
enthält die Auskunfts-
und Fahrplan-FAQ von Jörg Bruchertseifer. Die
Bahnbusgesellschaften sind - nach Bundesländern aufgeteilt - jeweils
in der Eingangsseite der einzelnen Länder zu finden.
In den östlichen Bundesländern gibt es keine Bahnbusgesellschaften.
In Schleswig-Holstein wird die BC auf allen Regionalbussen in fast allen Gebieten anerkannt (Kindertarif?). Ausnahmen sind nur der Hamburger Verkehrsverbund HVV und der Verkehrsverbund Region Kiel (VRK: Kiel, Lkr Plön, Lkr Rendsburg-Eckernförde), außerdem alle Stadtverkehre.
Im ein- und ausbrechenden Verkehr der Verbünde und in einzelnen Sonderfällen gelten DPT-Fahrscheine auch in Verbundgebieten. Genaueres dazu unten.
Die Verbünde in
einzelnen sind auf einer Extraseite zusammengefaßt.
NE-Bahnen, die auf DB-Strecken fahren und den DB-Tarif anwenden, erkennen die BC an.
Die NE-Bahnen in einzelnen und in alphabetischer Reihenfolge sind auf einer Extraseite zusammengefaßt.
Nur bei wenigen anderen Verkehrsbetrieben in den anderen Bundesländern werden Ermäßigungen auf BahnCard gegeben. Für Buslinien, die von NE-Bahnen betrieben werden, bitte in der NE-Übersicht bei der jeweiligen Eisenbahn nachschauen!
Prinzipiell lohnt es immer, den Busfahrer zu fragen - gelegentlich bekommt man aus Kulanz oder Unwissenheit auch mal eine Ermäßgung mehr als man eigentlich bekommen sollte...
Folgende Anerkennungen sind bekannt:
Weitere Informationen zum Tarif und zu Sonderangeboten der DB hat Robert Weemeyer zusammengestellt.
An den Grenzübergängen Lindau, Simbach und Passau gilt bereits ab den genannten Bahnhöfen österreichischer Tarif. An den Grenzübergängen Kufstein, Salzburg und Basel Bad Bf gilt der deutsche Tarif bis zu den genannten Bahnhöfen.
Auf der Strecke Pfronten-Steinach - Garmisch-Partenkirchen gilt sowohl deutscher wie auch österreichischer Tarif. Fahrkarten zum DPT können mit BC ermäßigt werden, müssen aber im Vorverkauf gelöst werden.
Am Grenzübergang Waldshut-Koblenz(CH) wird die BahnCard nach manchen Meldungen auch für den schweizerischen Anteil anerkannt. Andere Meldungen widersprechen dem allerdings.
Auf der Fähre Friedrichshafen-Romanshorn gilt nur das schweizerische Halbtax-Abo.
Im innerschweizerischen Verkehr der DB gilt die BC. Dies betrifft den
schweizerischen Teil der Strecke (Singen-) Thayngen - Schaffhausen
- Trasadingen (-Waldshut-Basel). Im weiterführenden Verkehr von
und nach Deutschland gilt der DPT auf der gesamten DB-Strecke.
Auf dem Abschnitt Schaffhausen - Lottstetten der SBB-Strecke Richtung
Zürich (diese Strecke hat 3 Halte in Deutschland) gilt die BC im
Verkehr von Deutschland nach Schaffhausen und darüber hinaus im
Übergangsverkehr zur DB.
Die BahnCard für Familien (und nur die!) gibt bei durchgehenden
Fahrscheinen von und nach Frankreich eine Ermäßigung von 50%
und ersetzt hier das frühere Angebot "Rail Europe F". Die Fahrscheine
müssen wahrscheinlich in Deutschland gekauft werden und es müssen
mindestens ein Elternteil und ein Kind zusammen fahren.
Diese Ermäßigung wird nicht mit Familienpaß gewährt.
Der Familien-Sparpreis Österreich wird entsprechend der innerdeutschen Variante mit BC ermäßigt.
Nach dem Prospekt von Mai 2000 gilt die Karte für folgende Länder:
Belgien
Bulgarien
Deutschland
Dänemark
Finnland
Frankreich (nur BC Teen, Junior, Senior, Familie)
Griechenland
Großbritannien
Irland (nur BC Senior)
Italien (seit 10/01 für alle)
Jugoslawien
Kroatien
Lettland
Luxemburg
Niederlande
Norwegen (nur BC Teen, Junior, Senior)
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden (nur BC Teen, Junior, Senior)
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Anschlußfahrscheine werden grundsätzlich nach DPT ausgegeben, auch wenn die Relation des Anschlußfahrscheins innerhalb des Verbundes liegt. Wichtig: Solche Fahrscheine müssen vor Ende der Fahrt gelöst werden. Anspruch auf einen Anschlußfahrschein nach DPT besteht nur, wenn der ursprüngliche Fahrschein ein DPT-Fahrschein für eine Relation über 100 km war.
Falls der Zug zuschlagpflichtig ist, wird hierbei auch noch der
Zuschlag fällig, und zwar bei Relationen unter 50 km auch in D und IR
(entspricht einem Fahrpreis von 6,30 DM einfache Fahrt mit BC). In D
und IR beträgt der Zuschlag 3,- DM. Bei kürzeren Relationen kann es
also sinnvoll sein, einen Fahrschein für eine längere Relation zu
kaufen und damit den Zuschlag zu sparen (nächste Preisstufe ist 51-60
km = 7,70 DM, Tarifstand 2/00).
Ob ein Zuschlag fällig ist, ist im DB-Kursbuch jeweils angegeben,
hierbei sollte man aber genau hinschauen: Manche Züge sind nur "im
reinen Zwischenortsverkehr des Verbundes zuschlagpflichtig", diese
tragen dann unter Umständen keine Zuschlagpunkte.
Innerhalb des RMV werden nach etwas unsicheren Berichten abweichend nur für Fernverkehrsrelationen DPT-Fahrscheine ausgegeben, die dann aber auch in Zügen des Nahverkehrs gültig seien (Stichwort: Fernverkehrs-Ersatzverkehr). Da dies anscheinend nirgends schriftlich festgelegt ist, sollte man sich darauf besser nicht verlassen. Innerhalb des VBB werden BC-ermäßigte Fahrscheine für alle Züge auch für Relationen innerhalb des Verbundes ausgegeben, genaueres siehe oben (Anerkennung in Verbünden).
Vorsicht aber mit Übergangstarifen! Zwischen einigen aneinander angrenzenden Verbünden gibt es Übergangstarifregelungen, so daß auch im verbundübergreifenden Verkehr Verbundtarife angewandt werden. Dies betrifft z.B. die Grenzgebiete RMV/NVV, RMV/VRN, VRS/VRR, VRL/VRR.
Zwischen dem VRR und dem VRS, u.U. auch in anderen Übergangsgebieten, ist es möglich, trotz existierendem Übergangstarif auch DPT-Fahrscheine zu verwenden.